Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen
Stand Jänner 2015
1. Allgemeines

1.1 Geltung, Vertragsabschluss
1.1.1 Der Alanova Verlag erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Alanova Verlag schriftlich bestätigt werden.
1.1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch den Alanova Verlag bedarf es nicht.
1.1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.1.5 Die Angebote des Alanova Verlags sind freibleibend und unverbindlich.

1.2 Termine
1.2.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Alanova Verlag schriftlich zu bestätigen.
1.2.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Alanova Verlags aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und der Alanova Verlag berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
1.2.3 Befindet sich der Alanova Verlag in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er den Alanova Verlag schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

1.3 Zahlung, Eigentumsvorbehalt
1.3.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Werbeagentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Werbeagentur.
1.3.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Werbeagentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
1.3.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Werbeagentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Werbeagentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Werbeagentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
1.3.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Werbeagentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Werbeagentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

1.4 Gewährleistung
1.4.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch den Alanova Verlag oder dessen Vertriebspartner (z.b. Post, Logistikunternehmen, etc.), verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
1.4.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den Alanova Verlag zu. Der Alanova Verlag wird, sofern möglich, die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde des Alanova Verlags alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Alanova Verlag ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den Alanova Verlag mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
1.4.3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Alanova Verlag haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
1.4.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber dem Alanova Verlag gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

1.5 Haftung und Produkthaftung
1.5.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Alanova Verlags für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
1.5.2 Jegliche Haftung des Alanova Verlags für Ansprüche, die auf Grund der vom Alanova Verlag erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Alanova Verlag seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der Alanova Verlag nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteils-veröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Werbeagentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
1.5.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Alanova Verlags. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

1.6 Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Alanova Verlag die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

1.7 Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Alanova Verlag und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

1.8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.8.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Alanova Verlags und damit Korneuburg. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Alanova Verlag die Ware dem von ihm gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Alanova Verlag und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Alanova Verlags sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Alanova Verlag berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.




2. Agenturleistungen

2.1 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch den Alanova Verlag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Alanova Verlag. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit des Alanova Verlags.
2.1.2 Alle Leistungen des Alanova Verlags (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
2.1.3 Der Kunde wird dem Alanova Verlag zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird ihn von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Alanova Verlag wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.1.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Alanova Verlag haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der Alanova Verlag wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Alanova Verlag schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

2.2 Vorzeitige Vertragsauflösung
2.2.1 Der Alanova Verlag ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Alanova Verlags weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Werbeagentur eine taugliche Sicherheit leistet;
d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
2.2.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Werbeagentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
2.3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
2.3.1 Der Alanova Verlag ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
2.3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Der Alanova Verlag wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
2.3.2 Soweit der Alanova Verlag notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Werbeagentur.

2.3 Honorar
2.3.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Alanova Verlags für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Alanova Verlag ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 5.000,-, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Werbeagentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
2.3.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat der Alanova Verlag für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
2.3.3 Alle Leistungen des Alanova Verlags, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Alanova Verlag erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
2.3.4 Kostenvoranschläge des Alanova Verlags sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Alanova Verlag schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird der Alanova Verlag den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
2.3.5 Für alle Arbeiten des Alanova Verlags, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt dem Alanova Verlag das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Alanova Verlag zurückzustellen.

2.4 Eigentumsrecht und Urheberrecht
2.4.1 Alle Leistungen des Alanova Verlags, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, Grafikdateien, Layoutdateien, etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Werbeagentur und können von der Werbeagentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anders lautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Werbeagentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Werbeagentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der vom Alanova Verlag dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
2.4.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen des Alanova Verlags, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Alanova Verlags und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
2.4.3 Für die Nutzung von Leistungen des Alanova Verlags, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung des Alanova Verlags erforderlich. Dafür steht dem Alanova Verlag und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
2.4.4 Für die Nutzung von Leistungen des Alanova Verlags bzw. von Werbemitteln, für die der Alanova Verlag konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - ebenfalls die Zustimmung der Werbeagentur notwendig.
2.4.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht dem Alanova Verlag im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
2.4.6 Der Kunde haftet dem Alanova Verlag für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

2.5 Kennzeichnung
2.5.1 Der Alanova Verlag ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Alanova Verlag und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
2.5.2 Der Alanova Verlag ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).



3. Verlagsleistungen/Anzeigenverkauf

3.1 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1.1 Anzeigenaufträge sind innerhalb von 12 Monaten abzuwickeln.
3.1.2 Der Werbungstreibende hat nur dann Anspruch auf Nachlass, wenn er von vornherein einen Auftrag abgeschlossen hat, der zu einem Nachlass berechtigt. Wird ein Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Umständen nicht erfüllt, die der Alanova Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten.
3.1.3 Die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen kann nicht gewährleistet werden.
3.1.4 Die Möglichkeit auf Ausschluss von Anzeigen des Mitbewerbs besteht nicht.
3.1.5 Der Alanova Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber zurückgesandt. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem und unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Alanova Verlag sind ausgeschlossen. In Zweifelsfällen unterwirft sich der Alanova Verlag den Empfehlungen des Gutachter-Ausschusses der Druckreklamationen.
3.1.6 Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
3.1.7 Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Alanova Verlag keine Haftung.
3.1.8 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht bis zum Anzeigenschluss zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
3.1.9 Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.
3.1.10 Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige zu melden.



4. Verlagsleistungen/Printmedienverkauf

4.1 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1.1 Mit Abschluss eines Kaufvertrags (per Fax-Bestellung online) verpflichtet sich der Alanova Verlag dem Kunden die bestellte Ware im bestellten Umfang an die angegebene Lieferadresse zuzusenden. Nichtzustellungen, die aufgrund von Falschangaben der Adresse, Nichtbekanntgabe von Adressänderungen oder postalischen Fehlern passieren, berechtigen nicht vom gültigen Kauf-Vertrag zurückzutreten bzw. Schadensersatz zu fordern. Nichtlieferungen sind dem Alanova Verlag sofort mitzuteilen, damit der Grund dafür eruiert werden kann.
4.1.2 Der Kunde wurde bei der Bestellung darüber informiert und hat anerkannt, dass die Kündigung von Dauerbestellungen des Apotheken Gesundheitskalenders bis spätestens 1. August des Erscheinungsjahres geschehen muss. Andernfalls gilt die Bestellung weiterhin als aufrecht.